Ein 10seitiger Akt aus dem Kärntner Landesarchiv:
aufgenommen 1842 vor der Bezirksobrigkeit Greifenburg durch den Bezirksrichter Lorbeer
Aussagen des Johann Semmelrock vlg Wurian Gemeinderichter, Andreas Roth vlg Messner, Christian Draxl Bruder des Genösbauern und dort Knecht, Christina Tuschnig Magd aus Gatschach, Maria Stocker Magd beim Genös geboren am Rottenstein
Andreas Winkler vlg Pletz, Johann Müller vlg Zöhrer Gemeindeausschuss als Zeugen
Nachdem Kristian Draxl seine Aussage mit seiner eigenhändigen Unterschrift bestätigt hatte, so wurde von der vorgerufenen Dienstmagd des Bauers Geneß namens Kristina Tuschnig über vorausgeschickte Erinnerung der reinen Wahrheitsangabe über diese Lebensrettung folgende Erzählung zu Protokoll gegeben:
Wir, nämlich ich, der Knecht Kristian Draxl und die zweite Dienstmagd Maria Stocker waren in der Schattseite, um die aufgetragene Feldarbeit zu verrichten, es war am 13ten April und als wir fertig waren, wollten wir mit einem Floß über den See in die Sonnseite nach Hause fahren und wir dürften beiläufig die Mitte des Sees erreicht haben, strauchelte die Maria Stocker, welche mir bei der rechten Ruder Hilfe leistete, und fiel neben mir am Rücken ins Wasser; ich packte dieselbe gleich bei ihrem Kittl und wollte dieselbe festhalten bis mir der Knecht Kristian Draxl zu Hilfe kam, allein es war vergebens, ich mußte loslassen, weil sie sonst mich auch hinein gerissen hätte. Wir, nämlich ich und Kristian Draxl konnten ihr nicht mehr helfen, weil wir mit dem Floß hinsichtlich aus Ursache des damals geherrschten starken Windes, von ihr augenblicklich weit entfernt waren und mit uns selbst genug zu tun hatten.
Andreas Roth vlg Meßner zu Gatschach aber welcher am sonnseitigen Seeufer sich befand, und sein altes locherichtes Schiff welches er am Trockenen hatte, und es reparieren wollte, bemerkte dieses Unglück, arbeitete dann sein altes Schiff augenblicklich ins Wasser, fuhr dann dem Unglücksorte so schnell als möglich zu, und es gelang ihn glücklich die Maria Stocker im Wasser zu bekommen, welche 2 bis 3 mal untergegangen ist - dieselbe herauszuziehen, an das sonnseitige Ufer zu liefern und von dort in ihrem besinnungslosen Zustand in die Wohnstube unseres Dienstgebers Geneß zu bringen, wo an ihr alle möglichen Rettungsmittel angewendet wurden und sie wirklich zum Leben gebracht wurde, obschon man glaubte, das alles vergebens und selbe schon tot sei.
1.
Ist bei dieser Lebensrettung Andreas Roth selbst in Lebensgefahr gestanden oder war er der diesfälligen Gefahr - da er im Schiff war - nicht ausgesetzt, daher hast du nach deinem besten Wissen und Gewissen die reine Wahrheit zu sagen?
1.
Das Andreas Roth bei dieser Lebensrettung selbst in größter Lebensgefahr gestanden ist, ist hinlänglich erprobt, indem das Schiff als er mit der Geretteten gegen das sonnseitige Ufer kam, selbst schon voll Wasser war und dem Untergang drohte, und wenn er noch wenige Minuten zu Rudern gehabt hätte, so würde nicht nur allein die gerettete Maria Stocker, sondern auch er sein Leben eingebüßt haben.
Nachdem alle Zeugen einvernommen waren, wurde der Beschluß gefasst dem Andreas Roth vlg Messner für seine Lebensrettung, bei der er selbst in offenbarer Lebensgefahr gestanden ist, eine Belohnung per 25 Gulden aus dem Kammeralfonde zu bezahlen.
Bild ca 1950 @ Museum am Markt Schiltach
©Fian Heidi
Quelle: Michael Skihar - Alte Ansichten vom Weißensee in Kärnten