Der „Leihkauf“ einer Weissenseer Magd

 

war eine frühere Praxis bei Dienstboten, insbesondere Mägden, ihr einen Teil des Jahreslohns als „Leihkauf“ auszuhändigen. Es war eine Art Vorschuss und diente als Anerkennung und Bekräftigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Der Verdienst bestand aus Kleidung, 1 Paar Schuhen und um die 5 Gulden. Der Dienstplatz konnte nur einmal im Jahr gewechselt werden, in manchen Gegenden zu Neujahr, in anderen zu Lichtmess am 2. Februar. Von Weihnachten bis Neujahr hatte eine Magd ihre Ruhetage. Versäumte der Bauer es den „Leihkauf“ rechtzeitig zu geben, so konnte die Magd den Arbeitsplatz verlassen und woanders hingehen.

In der Dienstbotenordnung wurde alles streng geregelt, wie der Eintritt und Austritt und die Bezahlung. Ein vorzeitig aus dem Dienst entlaufener Knecht hatte mit strengen Strafen zu rechnen, im schlimmsten Fall wurde er als Soldat herangezogen, das kam einem lebenslänglichen Strafurteil gleich.

 

Der vorliegende Leihkaufschein wurde am 30. Dezember 1895 von der Gemeinde Techendorf vom Bürgermeister Müller vlg Kalt bestätigt. Ausgestellt für die 19jährige Maria Roth, derzeit beim Andreas Roth vlg Weber in Techendorf 7 bedienstet.

 

 

©Fian Heidi

Quelle:  Michael Skihar -  Alte Ansichten vom Weißensee in Kärnten

 

 

Bild Privatbesitz

 

Techendorf links Zimmermann rechts vlg Weber/später Cella
Techendorf links Zimmermann rechts vlg Weber/später Cella

Leihkaufschein Maria Roth
Leihkaufschein Maria Roth